Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Fahrtechnikkursen und Touren bei der MTB Schule Allgäu
1. Abschluss des Vertrages für Fahrtechnikkurse und Touren
Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per Email vorgenommen werden kann, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter MTB Schule Allgäu, Inhaber Peter Neugebauer, (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einem Fahrtechnikkurs und/ oder einer Tour verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form der Zusendung einer Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer erhält diese in Form einer Email oder als schriftliche Bestätigung. Mündliche oder telefonische Anmeldezusagen gelten als Inaussichtstellung einer Annahme. Gültig ist die Annahme mit der schriftlichen Absendung der Bestätigung.
Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter zehn Wochentage ab Absendung der Anmeldebestätigung gebunden ist und das der Teilnehmer innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Teilnahmegebühr) annehmen kann. Erfolgt eine solche Annahme durch den Teilnehmern nach Ablauf dieser Frist, so ist ein solcher Vertrag schwebend unwirksam und bedarf zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist nach der Anmeldung der volle vereinbarte Betrag binnen 14 Tagen zu leisten. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
3. Rücktritt
Sie können jederzeit von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Höhe der Rücktrittsgebühren des Gesamtbetrages richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung:
- 29 bis 18 Tage vor Beginn: 20 %
- 17 bis 10 Tage vor Beginn: 50 %
- 9 bis 6 Tage vor Beginn: 75 %
- 5 bis 1 Tage vor Beginn: 90 %
- bei Nichtantritt: 100%
4. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der in der Anmeldebestätigung enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
5. Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs oder die Tour eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis zu sieben Wochentagen vor dem Beginn eines Kurses oder einer Tour vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 5 Personen nicht erreicht wird.
6. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt
Werden Fahrtechnikkurse oder Touren aufgrund nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass sie unmöglich oder unzumutbar gehalten werden können, können sowohl die Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden in einem solchen Fall in voller Höhe zurückerstattet.
7. Haftung und Teilnahmegenehmigung
Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses oder der Tour ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurse oder der Tour erforderlichen Anweisungen vom Veranstalter (Kurs- oder Tourenleiter) gebunden. Der Teilnehmer selbst haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden nicht konformem Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört oder gefährdet werden. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen des Veranstalters kann dieser den Teilnehmer vom Fahrtechnikkurs oder der Tour ausschließen. Ein Anspruch auf (auch anteilige) Rückerstattung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
An Fahrtechnikkursen und Touren kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Fahrtechnikkurs oder der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren sowie im Falle eines erst späteren Feststellens zum Verlust jeglicher Schadensansprüche (auch aufgrund grober Fahrlässigkeit lt. dieses Paragraphen).
Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings oder der Tour die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs oder der Tour ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Der Teilnehmer ist darüber hinaus während des gesamten Fahrtechnikkurses oder der gesamten Tour für die technische Sicherheit seines Mountainbikes in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbikefahren, insbesondere Downhill, eine gefährliche Sportart ist, welche ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters – gegenüber dem Veranstalter. Dieses umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Sie bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass sie ausschließlich auf eigenes Risiko an den Fahrtechnikkursen oder Touren teilnehmen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass seitens des Veranstalters keine gesonderte Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer besteht.
Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Veranstalter zu melden.
Der Kursteilnehmer ist damit einverstanden während der Kurse oder Tour aufgezeichnetes Bild- und Videomaterial für Werbezwecke zu verwenden (z.B. Facebook, Internet-Auftritt, Werbeflyer und –plakate).
Im Falle eines Gutscheinbestellers ist dieser dafür rechtlich verantwortlich, dass der Gutscheinnehmer (sprich Kurs- oder Tourenteilnehmer) die AGBs der MTB Schule Allgäu gelesen und akzeptiert hat.
8. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kempten/Allgäu.
Vertragspartner für den Abschluss von Fahrtechnikkursen und Touren ist die MTB Schule Allgäu (Inhaber: Peter Neugebauer, Josef-Adler-Str. 15, 87474 Buchenberg).